Bewerbungsfrist: 1. Februar – 15. März (jährlich)
Das Diplomstudium der Freien Kunst eröffnet beste Möglichkeiten für eine individuelle künstlerische Entwicklung. Es wird als persönlicher Entwicklungsraum verstanden und basiert auf dem intensiven Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden.
Im Mittelpunkt des Studiums steht das freie und weitestgehend selbstständige Arbeiten in einer der künstlerischen Klassen. Diese decken das gesamte Spektrum der Bildenden Kunst und angrenzender künstlerischer Ausdrucksformen ab.
Im regelmäßigen Klassen-Plenum werden die Ergebnisse des künstlerischen Studiums vorgestellt und besprochen sowie in Einzelkorrekturen vertieft.
Bei der Verwirklichung künstlerischer Ideen stehen die zahlreichen, vielfältig ausgestatteten Werkstätten der Hochschule zur Verfügung. Exkursionen, Ausstellungsbesuche, Vorträge und klassenbezogene Projekte sowie kunst- und medienwissenschaftliche Lehrveranstaltungen ergänzen das Studium.
Was kommt nach dem Studium?
Ziel des Studiums ist, eigene künstlerische Arbeitsvorhaben auf der Basis breiter handwerklicher und medien- sowie materialspezifischer Fertigkeiten selbstständig realisieren zu können. Absolvent*innen, insbesondere jene mit der Zusatzqualifikation Kunstvermittlung, haben darüber hinaus Kompetenzen erworben, die für die Vermittlung von Kunst in Erwachsenenbildung, Museen, Unternehmen, Kunstschulen etc. hilfreich sind.
Besonders qualifizierte Studierende können zu einem zweisemestrigen Meisterschülerstudium zugelassen werden.
Kurzinformation
Abschluss | Diplom für Bildende Künste |
Regelstudienzeit | 10 Semester |
Nebenfächer | ./. |
Künstlerisches Studium in Grund- und Fachklassen | Malerei, Grafik/Druckgrafik, Bildhauerei/Installation, Experimentelles Zeichnen, Fotografie, Film/Video, Klangkunst und Raumkonzepte |
Pflichtmodule | Kunst im Diskurs, Wissenschaften I, Wissenschaften II, Professionalisierungsbereich |
Zusatzangebot | Kunstvermittlung |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Studienform | Vollzeitstudium |
Studienbeginn | Wintersemester |
Bewerbungsfrist | jährlich 1. Februar – 15. März |
Zulassungsbeschränkung | ja |
Zuletzt bearbeitet von Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Medien am 10.02.2022